Degressive Afa für Wohngebäude – 5% für 6 Jahre!

Am 22. März 2024 hat die Bundesregierung dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt und den Weg für das Wachstumchancengesetz und die degressive AfA freigemacht. Durch die degressive Afa hat man eine höhere steuerliche Begünstigung beim Kauf von Neubauimmobilien. Sichern Sie sich jetzt einen steuerlichen Vorteil bei der Investition einer unseren geeigneten Neubauimmobilien!

Welche Vorteile & Voraussetzungen hat die degressive Abschreibung für Wohngebäude?

  • Was bedeutet das?

    • Die degressive Afa gilt nur für neu errichtete neu erworbene Wohngebäude zur Vermietung.
    • Für selbstgenutzte Neubauimmobilien kann die degressive Afa nicht in Anspruch genommen werden.
    • Die Höhe des degressiven Abschreibungssatzes liegt bei 5 %. Im 1. Jahr können 5 % der Investitionskosten zeitanteilig geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren jeweils 5 % des Restwertes.
  • Für wen ist das interessant?

    • Für Investor:innen
    • Rendite steigt durch erhebliche zusätzliche Steuerersparnisse in den Anfangsjahren der Investition.
    • Schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
  • Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

    • Erwerb oder Bau einer Neubauimmobilie zu Wohnzwecken.
    • Das Gebäude muss einen Effizienz Standard KfW 55 vorweisen.
    • Erwerbsdatum oder Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029.
    • WICHTIG: Erwerb und Übergabe an den Erwerber spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung.

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<br />Madeleine Hettich


Madeleine Hettich

Vertriebsleitung
<br />Samara Model


Samara Model

IHK-zertifizierte Immobilienmaklerin
<br />Ines Huber


Ines Huber

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