Was bedeutet das?
- Die degressive AfA gilt nur für neu errichtete und neu erworbene Wohngebäude zur Vermietung.
- Für selbstgenutzte Neubauimmobilien kann die degressive AfA nicht in Anspruch genommen werden.
- Die Höhe des degressiven Abschreibungssatzes liegt bei 5 %. Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten zeitanteilig geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren jeweils 5 % des Restwerts.