Degressive AfA für Wohngebäude – 5%!

Am 22. März 2024 hat die Bundesregierung dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt und den Weg für das Wachstumschancengesetz und die degressive AfA freigemacht. Durch die degressive Abschreibung hat man eine höhere steuerliche Begünstigung beim Kauf bestimmter Neubauimmobilien. Sichern Sie sich jetzt einen steuerlichen Vorteil bei der Investition einer unseren geeigneten Neubauimmobilien!

Welche Vorteile & Voraussetzungen hat die degressive Abschreibung für Wohngebäude?

  • Was bedeutet das?

    • Die degressive AfA gilt nur für neu errichtete und neu erworbene Wohngebäude zur Vermietung.
    • Für selbstgenutzte Neubauimmobilien kann die degressive AfA nicht in Anspruch genommen werden.
    • Die Höhe des degressiven Abschreibungssatzes liegt bei 5 %. Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten zeitanteilig geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren jeweils 5 % des Restwerts.
  • Für wen ist das interessant?

    • Geeignet für Investor:innen bzw. Kapitalanleger:innen.
    • Schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
  • Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

    • Gilt nur für neu errichtete und neu erworbene Wohngebäude zur Vermietung.
    • Die degressive Abschreibung kann nur auf Neubauten angewendet werden, die zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.10.2029 erworben werden.
    • Erwerb und Übergabe an den Käufer müssen im Jahr der Fertigstellung stattfinden.
Degressive Afa für ausgewählte Neubauimmobilien Guideline Volksbank Immobilien

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