Was bedeutet das?
- Die degressive Afa gilt nur für neu errichtete neu erworbene Wohngebäude zur Vermietung.
- Für selbstgenutzte Neubauimmobilien kann die degressive Afa nicht in Anspruch genommen werden.
- Die Höhe des degressiven Abschreibungssatzes liegt bei 5 %. Im 1. Jahr können 5 % der Investitionskosten zeitanteilig geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren jeweils 5 % des Restwertes.